-
Fachpharmakologe/in DGPT
Die Bezeichnung „Fachpharmakologe DGPT“/“Fachpharmakologin DGPT“ wird auf Antrag von der Deutschen Gesellschaft für Pharmakologie und Toxikologie (DGPT) an Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Pharmakologie (DGP) in der DGPT verliehen.
Es müssen nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Naturwissenschaften (M. Sc., Diplom, Staatsexamen), Medizin oder Veterinärmedizin 5 Jahre experimentell-pharmakologische Tätigkeit nachgewiesen werden. Diese Tätigkeit muss als Vollzeitbeschäftigung an einem Hochschulinstitut oder einem anderen gleichwertigen, von der DGPT als Weiterbildungsstätte anerkannten Forschungslaboratorium unter der Leitung eines habilitierten Pharmakologen, eines Fachpharmakologen DGPT, oder eines Arztes bzw. Fachtierarztes für Pharmakologie und Toxikologie oder in besonders begründeten Fällen eines sonst durch den Vorstand der DGP ermächtigten Pharmakologen abgeleistet werden.
Eine auf dem Gebiet der Anatomie, Biologie, Biochemie, Experimentellen Medizin, Genetik, Humangenetik, Immunologie, Klinischen Chemie, Klinischen Medizin, Mikrobiologie, Molekularen Medizin, Morphologie, Pathologie, Pathophysiologie, Physiologie, Toxikologie oder Virologie unter der Leitung eines qualifizierten Fachmannes absolvierte Tätigkeit kann bis zu 1 Jahr auf die Weiterbildung angerechnet werden.
Es gelten die Bedingungen der Weiterbildungsrichtlinie zum Fachpharmakologen/in DGPT.
-
Fachtoxikologe/in DGPT
Die Bezeichnung „Fachtoxikologe DGPT“ / „Fachtoxikologin DGPT“ wird auf Antrag von der Deutschen Gesellschaft für Experimentelle und Klinische Pharmakologie und Toxikologie (DGPT) an Mitglieder der DGPT verliehen.
Es müssen nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Medizin, Veterinärmedizin, Pharmazie oder Naturwissenschaften 5 Jahre experimentelle pharmakologisch-toxikologische Tätigkeit nachgewiesen werden. In begründeten Einzelfällen können auch andere nichtexperimentelle Tätigkeiten in der Toxikologie als Weiterbildung anerkannt werden. Die fünfjährige Tätigkeit kann als Vollzeitbeschäftigung oder bei Teilzeitbeschäftigung mit entsprechend verlängerter Weiterbildungszeit absolviert werden.
Bei Bewerbern/Bewerberinnen mit langjähriger toxikologischer Tätigkeit kann der Nachweis der fachbezogenen Tätigkeit, aus dem die während der einzelnen Zeitabschnitte angewandten Methoden erkennbar werden, ausreichend sein.
Es gelten die Bedingungen der Weiterbildungsrichtlinie zum Fachtoxikologen/in DGPT.
-
Master of Advanced Studies in Toxicology
The School of Pharmacy Geneva-Lausanne (EPGL) offers in collaboration with the University of Geneva and the Swiss Centre for Applied Human Toxicology (SCAHT) a programme leading to the MAS in toxicology. The course is designed to comply with the regulations and guidelines for continuing education in toxicology set by the Swiss Register of Toxicologists and EUROTOX.
Successful completion of the course may be used towards fulfilment of the requirements for professional registration as a toxicologist. The programme starts every other year and is run by the School of Pharmaceutical Sciences, Faculty of Sciences and Medicine, University of Geneva, University of Lausanne in collaboration with the Swiss Centre for Applied Human Toxicology (SCAHT). Teaching is in English.
Further information can be obtained on the following link and via mas-toxicology@unige.ch.